Gib mir Deine Daten !!!
Na aber hallo, was soll denn diese Scheisse Algengrütze bitte ? Am Abend des 21.03.2013 hat der Bundestag eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes durchgewunken, die es dem lieben Staat nun ermöglicht Daten wie PIN, Passwörter, Telefonnummern, etc. vom Handy und Smartphone eines Benutzers abzurufen.
Als wäre das nicht schon dreist und schlimm genug, weitet sich der Gesetztestext auch ( unter Umständen ) auf die angeschlossenen Cloud-Dienste aus !
War es bisher „nur“ möglich einen Namen und je nach Schwere der „Anklage“ auch noch eine Zuordnung von Adresse zu Telefonnummer zu erhalten, so wird es nun ganz anders aussehen. Durch die bereits abgesegnete Vorratsdatenspeicherung ist es ja auch heute schon möglich Einwahldaten und deren Zuordnung zur Person auch rückwirkend zu erhalten.
Anhand des neuen Gesetztes gilt dies nun auch bereits bei Ordnungswiedrigkeiten und darf selbst von Sicherheitsbehörden angefragt werden, nicht wie bisher nur von Strafverfolgungsbehörden ! Details zum Beschluss unserer geliebten Politiker findet ihr im Beitrag zu den Beschlüssen des Bundestages.
Okay, ich gebe zu es ist ein doch sehr konstruiertes Beispiel, aber nehmen wir an ich stehe im Halteverbot und bekomme ein Knöllchen, darf der Gesetztgeber ( worst case !! ) meine Cloud- und Smartphone Daten durchsuchen um herauszufinden wo ich gerade meinen Kaffee schlürfe, um mich gleich um die fälligen 25 Euro zu erleichtern – KRANK !
Tja, da kann ich nur sagen, rootet Euer Smartphone und verschlüsselt es anschliessend, nutzt nur selbst betriebene Cloud- und Mail-Services und schaltet dieses ganze tracking-gerotze auf Euren Handys aus … Papa Staat is watching you 🙁
Kontrolle, PIN, Staat, Telekommunikationsgesetz
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