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Klagegeister

Die Langeweile der grossen Konzerne scheint in den vergangenen Monaten wirklich auf einem Tiefpunkt angekommen zu sein. Immer und immer wieder liest sich in der einschlägigen Fachpresse ein neuer Artikel, dass ein Mega-Konzern einen anderen oder auch bedeutend kleineren verklagt.

Wäre es denn noch wegen halbwegs sinnvoller Dinge oder Grundsätze, weswegen solche Anschuldigungen vor den Gerichten dieser Welt verhandelt werden würden, dann könnte ich das bestimmt verstehen, doch die letzten Beispiele lassen mich wirklich (ver-)zweifeln.

Sehen wir uns doch einmal einen kleinen Auszug aus der aktuellen Fachpresse an, einfach so zum geniessen ein paar Zitate ( sponsored bei heise.de und golem.de ):

… Facebook will erreichen, dass der Internet-Dienstleister Teachbook seinen Namen ändern muss. Er ist deshalb mit einer Klage wegen angeblicher Markenrechtsverletzung vor das US-Bundesbezirksgericht in San Francisco gezogen. Facebook geht es insbesondere darum, die Verwendung des zweiten Wortteils seiner Marke zu verhindern. Im Zusammenhang mit Online-Netzwerken habe „book“ einen hohen, eindeutigen Wiedererkennungswert. Falls aber andere Netzwerke den Wortteil ebenso nutzen dürften, würde dieser stark verwässert …

… Apple klagt gegen den taiwanischen Hersteller HTC, der unter anderem das Android-Smartphone Nexus One für Google baut. HTC habe gegen 20 Patente verstoßen, mit denen Bedienung, Konstruktion und Hardware des iPhone geschützt seien, argumentierte Apple am Dienstag. Genauere Angaben machte das US-Unternehmen nicht. Die Klage ging gleichzeitig an die amerikanische Handelsaufsicht International Trade Commission (ITC) und ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware …

… Zu der einstweiligen Verfügung, die Apple gegen die Firma koziol wegen der Namensähnlichkeit eines Eierbechers namens eiPOTT mit dem Medienabspielgerät iPod aus eigenem Hause erwirkt hat, ist jetzt die Urteilsbegründung verfügbar. Die vermutlich interessanteste Aussage in dem auf den Webseiten der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Terhaag & Partner abrufbaren Dokument: Apple hat die Wortmarke IPOD offenbar nicht nur für MP3-Spieler und verwandte Gerätschaften angemeldet, sondern unter anderem auch für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ …

Naja, diese Liste hier könnte ich bestimmt um weitere zehn oder zwölf Artikel und Ausschnitte erweitern, doch das soll erst einmal genügen und ich denke der Schwachsinn wird ersichtlich. Da klagt doch tatsächlich ein Weltkonzern einen Hersteller von Eierbechern an, weil dieser einen ähnlich lautenden Namen für seinen Eierbecher benutzt, wie es Apple für seinen MP3 Player tut. Hallo, wo bitte sind wir hier denn gelandet ? Eine andere Mega-Firma verklagt andererseits wieder Apple, weil hier irgendwer irgendwann einmal irgendein Patent angemeldet hat, was ohnehin in die Kategorie „das ist doch vollkommen normal“ fällt. Meine Güte, die Gerichte werden hier mit irrsinniger Scheisse zugeworfen … als hätten sie nichts anderes zu tun, wie beispielsweise Vergewaltiger korrekt zu verurteilen, oder einem Massenmörder einen ordentlichen Prozess zu machen.

Ich bin mal auf den Tag gespannt, an welchem sich die Firmen gegenseitig verklagen, weil der Vorstand von Firma A die gleiche Luft atmet, wie der Vorstand von Firma B … kranke Gesellschaft, wirklich wahr !

Ach ja, sollte sich nun übrigens einer der hier genannten Firmen verpflichtet fühlen seine Stall voller Anwälte auf mich zu hetzen, dann verweise ich hier auf Artikel 5 der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes !

Einmischung, irrsinn, Schwachsinn


Sven Neidahl

Hallo, ich bin Sven, technikbegeisterter Mensch mit Blog-Ambitionen. Ich liebe Australian-Shepherds, leckeres Essen, laute Musik und Wandern mit anschliessendem Wellness-Programm, hauptsache "Lebe das Leben mit Liebe, Spass und Technik".

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